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Gute Arbeit in der Leiharbeit

Bist du in Leiharbeit beschäftigt? Dann gelten für dich spezielle Regeln. Und du hast viele Rechte, die du kennen solltest. Hier erklären wir dir die wichtigsten.

 

Was ist Leiharbeit?
Normalerweise hat man sein Arbeitsverhältnis direkt mit der Firma, in der man arbeitet. Ein Leiharbeitsverhältnis hingegen ist eine Dreiecksbeziehung zwischen einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer und zwei Unternehmen: einem Verleihunternehmen und einem Entleihunternehmen/Einsatzbetrieb. Angestellt und bezahlt werden Beschäftigte in Leiharbeit vom Verleihunternehmen. Dieses stellt sie jedoch dem Entleihunternehmen/Einsatzbetrieb für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Dort arbeiten die verliehenen Beschäftigten dann.

 

Du hast Rechte!
Verdienst du weniger Geld als deine fest angestellten Kolleginnen und Kollegen? Arbeitest du nicht in deinem Ausbildungsberuf? Wurdest du schon mal aus einem Einsatzbetrieb abgemeldet? War dein Einsatz dort beendet und dir wurde direkt gekündigt? Das haben viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter schon erlebt. Dabei muss das nicht so sein: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter haben Rechte! 
Zum Beispiel stehen ihnen mehr als 20 Urlaubstage zu, sie dürfen sich krankmelden ohne dass ihnen Geld oder Urlaub abgezogen wird, sie erhalten Jahressonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) und eine zusätzliche Zahlung zu beidem, wenn sie Gewerkschaftsmitglied sind.
Auf diese Dinge hast du ein Anrecht und kannst sie deinem Arbeitgeber gegenüber durchsetzen. Und was ist, wenn es Probleme mit dem Arbeitgeber gibt? Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dürfen sowohl bei ihrem Verleihunternehmen als auch beim Entleihunternehmen, in dem sie eingesetzt sind, den Betriebsrat aufsuchen und um Hilfe bitten. Und natürlich dürfen sie von einer Gewerkschaft wie der IG Metall unterstützt werden, wenn sie Mitglied sind.

 

Das machen Betriebsräte in Deutschland
Betriebsräte werden in einem Betrieb von der gesamten Belegschaft gewählt und setzen sich auf betrieblicher Ebene für die Interessen der Beschäftigten ein. Die meisten Betriebsräte in Deutschland arbeiten eng mit der für die Branche zuständigen Gewerkschaft zusammen. Betriebsräte und Gewerkschaften haben unterschiedliche Aufgaben: Betriebsräte dürfen keine Vereinbarungen zu Entgelten, Anzahl der Urlaubstage, Schichtzulagen und Ähnliches vereinbaren. In Deutschland können das nur Gewerkschaften in Tarifverträgen verhandeln.

 

Das machen Gewerkschaften in Deutschland
Gewerkschaften setzen sich für gerechte Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung ein. Dazu schließen sie mit Arbeitgebern Tarifverträge. Sie vertreten auch die individuellen Interessen jedes einzelnen Mitglieds in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
In Deutschland gliedern sich die Gewerkschaften nach Branchen, nicht nach politischen Richtungen. Du trittst in die Gewerkschaft ein, die für deine Branche zuständig ist. Die IG Metall vertritt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Branchen: Metall- und Elektroindustrie, Metallgewinnung, Eisen und Stahl erzeugende Industrie, Metallhandwerk und anverwandte Industrien, Handwerks- und Dienstleistungszweige; Textil- und Bekleidungswirtschaft; Holzbearbeitung, Holzverarbeitung und Kunststoffverarbeitung sowie die IT-Branche.

 

Die IG Metall ist für dich da
Leiharbeit ist in den Branchen der IG Metall weit verbreitet. Und häufig werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wie Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. So etwas ist respektlos und nicht hinzunehmen. Viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wehren sich gegen diese Ungerechtigkeit und finden dabei Unterstützung bei ihrer Gewerkschaft, der IG Metall. Wir kämpfen gemeinsam dafür, dass Leiharbeit fairer und gerechter wird. Wir wollen, dass du ordentlich und respektvoll im Betrieb behandelt wirst!
Wenn du deine Arbeitsbedingungen mitgestalten willst oder mit Zuständen in deinem Betrieb unzufrieden bist, komm zur IG Metall. Mitglied werden kannst Du direkt online oder auch mit einer Beitrittserklärung in deiner Sprache. Du kannst dich auch direkt an deine IG Metall-Vertreterinnen und Vertreter im Betrieb oder deine örtliche IG Metall-Geschäftsstelle wenden.

 

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