Ratgeber für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter
Für viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ist es manchmal gar nicht so leicht, durchzublicken. Stimmt die Abrechnung? Welche Rechte habe ich? Wir haben vier wichtige Ratschläge.
Bekommen Sie das Geld, das Ihnen zusteht?
Das zu beantworten ist oft nicht leicht: Gesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und das, was im Arbeitsvertrag steht, muss gegengecheckt werden mit Ihrer Abrechnung. Mitglieder bekommen Unterstützung bei ihrer IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort. Dort können auch Sie Mitglied werden.
Werden Sie entsprechend Ihrer Qualifikation bezahlt?
Häufig landen qualifizierte Facharbeiter nach Verlust ihres Arbeitsplatzes in der Leiharbeit. Wichtig ist, dass die Eingruppierung ihrer Arbeit nach dem Tarifvertrag stimmt. Oft bezahlen Leihfirmen auch Fachkräfte nur nach Entgeltgruppe 1, obwohl diese Gruppe eigentlich nur für Helfer- und Anlerntätigkeiten vorgesehen ist. IG Metall-Mitglieder bekommen Hilfe von ihrer IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.
Zeiten ohne Einsatz werden Ihnen abgezogen?
Ihre Leihfirma hat gerade keinen Einsatz für Sie – und zieht Ihnen dafür Urlaub oder Stunden aus dem Arbeitszeitkonto ab? Oder Sie sind zwar im Einsatz, doch Ihr Einsatzbetrieb hat zu wenig Arbeit für Sie und schickt Sie nach Hause – was Ihnen dann vom Zeitkonto abgerechnet wird? So einfach geht das nicht. Als IG Metall-Mitglied hilft Ihnen Ihre IG Metall-Geschäftsstelle weiter.
Bekommen Sie Ihre tariflichen Branchenzuschläge?
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die in den Industriebranchen der IG Metall eingesetzt sind, haben bereits ab sechs Wochen Einsatz im Betrieb Anspruch auf tarifliche Branchenzuschläge. Diesen Anspruch haben Sie unter Umständen auch, wenn Sie nicht direkt in einem Industriebetrieb sondern bei einem Industrienahen Dienstleister eingesetzt sind – auch wenn das viele Arbeitgeber abstreiten. Als IG Metall-Mitglied hilft Ihnen Ihre IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort weiter.